Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte
Allgemeine (große) Rettungsfähigkeit (öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigene Bäder ab 1,20 m Wassertiefe)
Rettungsfähig im Sinne dieses Erlasses ist, wer im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens (Bronze) ist und
- von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom
Beckenboden heraufholt und zum Beckenrand bringt,
- ca. 10 m weit taucht,
- Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeidet
oder sich aus diesen löst,
- einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff
ca. 15 m weit schleppt und an Land bringt und
- lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen kann.
Eingeschränkte (kleine) Rettungsfähigkeit (Lehrschwimmbecken bis 1,20 m Wassertiefe)
Voraussetzung für die Leitung von Schwimmgruppen in solchen separaten Lehrschwimmbecken ist, dass die Lehrkräfte im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens (Bronze) sind und dass sie
- einen etwa 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens
heraufholen und zum Beckenrand bringen,
- eine Person schleppen und
- lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.
Deutsches Schwimmabzeichen Bronze
- Sprung vom Beckenrand und anschließend mindestens 200m Schwimmen in
höchstens 7 Minuten (mit dem vollendeten 30.Lebensjahr erhöht sich die
Höchstzeit um 1 Minute pro Lebensjahrzehnt)
- Theoretische Prüfung über die Kenntnisse der Baderegeln
theoretische Lerneinheiten
- Ertrinkungs- und Badetod
- Verhalten bei Rettungen
- Rettung durch Schwimmen
- Abwehr von Umklammerung
- Rettung mit Hilfsmitteln
- Bewusstlosigkeit / stabile Seitenlage
- Kreislaufstillstand / Herz-Lungen-Wiederbelebung (einschl. Demonstration
des AED)
Alternativ zur großen bzw. kleinen Rettungsfähigkeit können Sie auch das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Bronze bzw. Silber erwerben.
Wir empfehlen diese Abzeichen für Lehrkräfte an weiterführenden Schulen.
Bei Fragen wenden Sie sich an unseren Technischen Leiter Herr Borlinghaus.