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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Halver e.V. findest du hier .

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Mitgliedschaft

Wer Spaß am Schwimmen hat und dazu noch lernen möchte wie man Leben rettet, ist bei uns herzlich willkommen. Wir freuen uns auch immer über neue Mitglieder die in unserer Ortsgruppe aktiv mitarbeiten möchten. Sei es beim Schwimmunterricht oder beim Sanitätsdienst. Hauptsache ihr bringt Spaß an der Sache mit.

Wer sich vor Eintritt in die Ortsgruppe ein Bild über uns machen möchte, ist herzlich eingeladen während der Trainingszeiten im Hallenbad Halver vorbeizukommen und aktiv am Training teilzunehmen.

Zurzeit gelten bei uns folgende jährliche Mitgliedsbeiträge (Stand 2014):

Mitglied in der DLRG Ortsgruppe Halver kann man von Geburt an werden. Aktuell beträgt der Mitgliedbeitrag für Jugendliche 25 €, Erwachsene 30 €. Erreicht ein Kinder das 18. Lebensjahr erhält es automatisch eine Einzelmitgliedschaft als Erwachsener. 

 

Anmelde- und Abmeldeformular, senden Sie bitte an:

Achim Freyer

Beurhausstr 8

58540 Meinerzhagen

 

Auszug der Satzung § 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied der Ortsgruppe Halver e.V. können Einzelpersonen Vereinigungen Behörden und Firmen sein. Sie erkennen durch ihre Eintrittserklärung die Satzung der DLRG, des Landesverbandes Westfahlen e.V. der DLRG, des Bezirkes Märkischer Kreis e.V. und der DLRG Ortsgruppe Halver e.V. sowie die Ordnung der DLRG an.
2. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch die Ortsgruppe Halver e.V. über die Aufnahme des schriftlich vorzulegenden Aufnahmeantrags entscheidet der Vorstand der Ortsgruppe Halver e.V.
3. Das Mitglied übt seine Rechte & Pflichten in dieser Gliederung aus und wird gegenüber der überörtlichen Gliederung durch die gewählten Delegierten der Ortsgruppe vertreten.

4. Die Ausübung der Mitgliedsrechte ist davon abhängig, dass der Beitrag für das laufende oder vorhergehende Geschäftsjahr gezahlt ist. Die Zahlung wird durch Abbuchungsauftrag oder Überweisungsauftrag nachgewiesen.
5. Das Stimmrecht kann erst nach Vollendung des 16 Lebensjahres ausgeübt werden. Das passive Wahlrecht beginnt mit Eintritt der Volljährigkeit.
6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschuss
a) Die Austrittserklärung eines Mitgliedes wird zum Ende eines Geschäftsjahres wirksam und muss spätestens bis zum 31 Oktober eines Jahres erklärt werden.
b) Die Streichung eines Mitgliedes erfolgt bei einem Rückstand von zwei Jahresbeiträgen. Auf Antrag kann die Mitgliedschaft nach Zahlung der rückständigen Beiträge fortgeführt werden.
c) Den Ausschluss aus der DLRG regelt die Schieds-&Ehrengerichtsordnung der DLRG.

 

Unter folgendem Link kann unsere Beitrittserklärung; heruntergeladen werden: 

PDF Beitrittserklärung

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